Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Übergabe Kraftfahrzeug - ohne Mängel
Die Person, die das Fahrzeug führt, erkennt durch ihre Unterschrift auf dem Tourenvertrag an, dass Fahrzeug in ordnungsgemäßen Zustand ohne Mängel übernommen zu haben.
2. Pflichten des Teilnehmers
Die Führung des Fahrzeuges nur mit gültigem Führerschein der Klasse B (3) welcher zusammen mit dem Personalausweis vorgelegt wird. Der Fahrer hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln, insbesondere die technischen Vorschriften, Betriebsanleitungen und Straßenverkehrsgesetze zu beachten, sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Es gilt die STVO.
3. Pflichten des Veranstalters
Das Fahrzeug wird in einem einwandfreien optischen Zustand ohne Mängel übergeben.
Es wird eine ausführliche Einweisung in die technischen Funktionen sowie in die Bedienung des Fahrzeuges gegeben.
4. Zeit, Dauer und Buchung der Veranstaltung
Die Zeit und Dauer der Tour richtet sich nach der entsprechenden Tourbeschreibung.
Buchungen sind direkt bei dem Veranstalter oder seinen autorisierten Partnern möglich.Nach erfolgter Buchung ist diese Verbindlich.
5. Rücktritt
Ein Rücktritt von der Tour ist mit entsprechenden Stornogebühren verbunden und staffelt sich wie folgt. Rücktritt bis 21 Tage vor dem Tourtermin ist kostenlos, der Teilnehmer kann sich einen neuen Termin aussuchen. Rücktritt bis 10 Tage vor dem Tourtermin mit 50% Stornokosten verbunden oder ein anderer Teilnehmer. Rücktritt innerhalb einer Woche bis zum vereinbarten Tourtermin ist mit 75% Stornokosten verbunden oder ein anderer Teilnehmer. Bei nicht Teilnahme erlischt der Tourbetrag vollständig.
6. Leistungen
Die Leistungen richten sich nach der jeweiligen Tourbeschreibung. Enthalten sind das Fahrzeug, Helm, Schutzbrille, Reinigung des Fahrzeuges, Benzin und ein Tourguide. Der Veranstalter ist berechtigt das Tourenprogramm zu verändern
7. Haftung und Versicherung
Für Schäden die durch den Teilnehmer verursacht werden, haftet dieser in einer Höhe von 5000,- Euro selbst. Ein entsprechender Haftungsausschluss ist vor Ort zu unterzeichnen. Das Fahrzeug ist Haftpflicht versichert.
8. Sonstiges
Da die Tour auch bei regnerischen, kaltem und schlechten Wetter stattfindet, sind alle Teilnehmer aufgefordert sich entsprechend der Witterung zu kleiden und Ersatzkleidung mitzunehmen. Es wird empfohlen feste, robuste und eng anliegende Kleidung zu tragen. Bei Fahrten unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss erlischt jeder Versicherungsschutz.
9. Gutschein
Der Gutschein berechtigt Sie oder die von Ihnen angegebene Person zur Einlösung. Es gelten dafür der im Gutschein/Rechnung vorgesehene Preis und die bei der Buchung ersichtlichen Bedingungen. Die Gültigkeitsdauer des Gutscheins beträgt 36 Monate ab Ausstellungsdatum bzw. Erwerb. Der Gutschein ist gültig, wenn wie in §5 eingegangen ist. Der angebotene Preis für den Gutschein ist bindend. Die Zusendung des Gutscheins erfolgt erst nach Eingang der Zahlung. Die Lieferfrist ist unverbindlich. Ist ein Termin für die Tour vereinbart und der Teilnehmer erscheint nicht, verfällt der Gutschein ersatzlos. Erworbene Gutscheine mit dem Kaufdatum bis zum 31.10.2021, werden in Ihrem Kaufwert mit den aktuellen Preisen der Touren verrechnet!
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hoyerswerda. Die Unwirksamkeit einzelner Vertagsteile berührt die Wirksamkeit der anderen Vertagsteile nicht.
Allgemeine Tourbedingungen:
Der Fahrer hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln, insbesondere die technischen Vorschriften, Betriebsanleitungen und Straßenverkehrsgesetze sind zu beachten sowie die Verkehrssicherheit (min. Abstand!) ist zu gewährleisten.
Der Teilnehmer haftet selbstständig und uneingeschränkt für alle Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten. Der Teilnehmer/Benutzer haftet für alle von ihm verursachten Schäden an dem von ihm benutzten Fahrzeugen und Einrichtungen mit einer Selbstbeteiligung von 5000,- Euro. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Anweisungen der Tourleitung sind unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen endet die Tour für den entsprechenden Teilnehmer sofort, das bezahlte Tourgeld verfällt. Da die Tour auch bei regnerischem, kaltem und schlechtem Wetter stattfindet, sind alle Teilnehmer aufgefordert sich entsprechend der Witterung zu kleiden. Es ist lange, feste und robuste Kleidung sowie festes Schuhwerk zu tragen! Alle Handicaps und Erkrankungen die zu Einschränkungen der Tour führen können bzw. zu Beeinträchtigung der Gesundheit, müssen der Tourleitung im Vorfeld gemeldet sein!
Das mitführen und benutzen von Feuerwerkskörpern, Schreck- und Schusswaffen, Betäubungsmitteln und Stichwaffen ist verboten! Alle Preise sind inkl. gesetzlicher MwSt.
Der bzw. die Teilnehmer/in hat die allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten, gelesen, verstanden und akzeptiert. Eltern haften für Ihre Kinder.
Die Haftung vom Veranstalter für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Schadensersatzhaftung bei der Verletzung wesentlicher Pflichten für den Fall leichter Fahrlässigkeit und der Anwendbarkeit von Reisevertragsrecht ist auf den dreifachen Erlebnispreis und auf typischen und vorhersehbaren Schäden begrenzt, bei der Verletzung von Nebenpflichten ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Alle Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht wegen unerlaubter Handlung. Auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn als Schadensfolge der Tod oder ein Körper- oder Gesundheitsschaden eingetreten ist. Soweit die Haftung von Veranstalter ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Veranstalter. Für Schäden die Sie sich oder anderen zufügen sind Sie selbst verantwortlich. An allen Touren, sportlichen Betätigungen aller Art und ähnlichen, mit besonderen Risiken verbundenen Unternehmungen, beteiligen Sie sich auf eigene Gefahr und handeln freiwillig. Der Teilnehmer/Benutzer haftet für alle von ihm verursachten Schäden an den von ihm benutzten Fahrzeugen und Einrichtungen mit einer Selbstbeteiligung von 5000,- Euro. Jeder Teilnehmer muss sich der vorhandenen Risiken bewusst sein, die auch durch umsichtige Betreuung des Tourguides nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Weisungen des Guides nicht Folge geleistet wird oder wegen Nichtbeachtung der STVO. Der Genuss von Alkohol, die Einnahme von bewusstseinsstörenden Mitteln sowie von Mitteln, die das Reaktions-/Sehvermögen und das allgemeine Verhalten beeinträchtigen, sind in unmittelbarem Bezug vor und während der Dauer der Veranstaltung verboten. Der Teilnehmer handelt freiwillig und in eigener Verantwortung. Sollten Teile dieser Haftungsverzichtserklärung unwirksam sein, bleibt die Haftungsverzichtserklärung ohne diese Teile gleichwohl wirksam.
Der Teilnehmer/Benutzer hat die Haftungsverzichtserklärung erhalten, gelesen, verstanden und akzeptiert. Eltern haften für Ihre Kinder.
Datenschutz: Das Quadcenter Klein Partwitz ist berechtigt, Ihre für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes/Teledienstdatenschutzgesetzes zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Sie können die zu Ihrer Person gespeicherten Daten unentgeltlich einsehen oder sich zusenden lassen.